Erziehungsbeistand
Der Erziehungsbeistand (EZB) ist eine ergänzende Hilfe mit beratendem Charakter in der Familie. Eltern und Sorgeberechtigte, die Schwierigkeiten in der Erziehung ihrer Kinder und Jugendlichen haben, können sich hilfesuchend an das örtliche Jugendamt wenden und den Erziehungsbeistand als familienergänzende und unterstützende Hilfe in Anspruch nehmen. Hierbei ist es wichtig festzuhalten, dass es sich bei diesem Angebot um eine Hilfeform handelt, die sich vorrangig am Kind oder dem Jugendlichen in der Familie orientiert. Der EZB arbeitet im Wesentlichen in und mit der Familie. Er steht assistierend bei der Bewältigung von Alltagsschwierigkeiten innerhalb dieser zur Seite. Im Fokus steht stets das Kind oder der Jugendliche.
Mögliche Schwierigkeiten bei denen der EZB helfend zur Seite steht können sein:
- Probleme in der Schule/Ausbildung
- problematische Familienbeziehungen
- Suchtproblematiken
- Verselbständigung
- Vermeidung von stationärer Unterbringung
- Wiedereingliederung in die Familie nach stationärer oder teilstationärer Unterbringung
Regelmäßig vereinbarte Termine mit dem Kind oder Jugendlichen dienen dem Zweck vorhandene Stärken zu entdecken und diese bei der Entwicklung von Kompetenzen zu nutzen. Die Möglichkeit von Beratungsgesprächen mit der Familie bzw. Familienmitgliedern helfen das System-Familie kennenzulernen und zu verstehen, um tragfähige Beziehungen innerhalb der Familie wiederherzustellen. Wichtig in der Arbeit des EZB ist es, die Familie mittels intensiver Zusammenarbeit mit Institutionen, wie z.B. Schule, Ausbildung, Ämter und Behörden zu fördern. Des Weiteren wird durch den EZB Unterstützung in der Suche von geeigneten Freizeitmöglichkeiten für das Kind oder dem Jugendlichen angeboten, um eine soziale Integration außerhalb der Familie zu schaffen. Die Anzahl der vereinbarten Fachleistungsstunden richtet sich nach dem Bedarf der Familie. Die Erziehungsbeistandschaft ist ein zeitlich befristetes Angebot, mit der Möglichkeit auf Verlängerung. Mit deren Unterstützung soll an den Ressourcen der Familienmitglieder angeknüpft und für aktuelle Probleme Lösungen gefunden werden.
Zu unserem Team gehören:
- Fachkräfte mit verschiedenen Ausbildungen zur/zum Diplom-Sozialpädagogin, Sozialarbeiterin (BA), Sozialpädagogen (BA), staatlich anerkannten Erzieher und staatlich anerkannten Krankenschwester/Case-Managerin
- alle Fachkräfte haben langjährige Erfahrungen in der ambulanten Hilfe zur Erziehung
und verfügen über Zusatzqualifikationen wie Kinderschutzfachkraft, Sozialberatung,
systemischen Familienberatung, personenzentrierten Beratung, Traumapädagogik,
Trauerbegleitung, Erlebnispädagogik und im Bereich der Entspannungspädagogik
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine aufsuchende und ergänzende Hilfeform zur Beratung von Familiensystemen. Durch die SPFH erhält die Familie Unterstützung in erzieherischen, persönlichen, sozialen und alltäglichen Angelegenheiten. Bei diesem Angebot wird mit dem gesamten Familiensystems gearbeitet, wobei das Kind oder der Jugendliche stets im Fokus der Hilfe steht.
Mögliche Schwierigkeiten bei denen der SPFH helfend zur Seite steht können sein:
- Überforderung der Eltern im Erziehungsalltag
- Konflikte einzelner Familienmitglieder untereinander oder Partnerschaftskonflikte
- bei Problemen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung von Eltern
- bei Verhaltensauffälligkeiten der Kinder
- bei Schwierigkeiten im Kita- oder Schulalltag
- Unterstützung bei Ämter- und Behördenangelegenheiten
- Begleitung sowie Beratung zur Gesundheitssorge
- Rückführung der Kinder aus stationären Einrichtungen
Die Förderung einer eigenverantwortlichen und für die verschiedenen Familienmitglieder zufriedenstellenden Lebensgestaltung, bei der die angemessene Versorgung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist, sind grundlegende Ziele der Hilfe. In der Regel ist die Hilfe für ein Jahr angelegt, im gemeinsamen Prozess wird über eine etwaige Verlängerung entschieden werden.
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine freiwillige Hilfe zur Erziehung nach §31 des SGB VIII. Leistungsträger ist das Jugendamt.
Die pädagogischen Fachkräfte haben langjährige Erfahrungen in der ambulanten Hilfe zur Erziehung, Studienabschlüsse in der Sozialen Arbeit und verfügen u.a. über Zusatzqualifikationen im Bereich der systemischen Beratung, des Kinderschutzes, der Traumapädagogik oder der Sozialberatung.
Kontaktaufnahme
über das Jugendamt des Salzlandkreises
über die Bereichsleitung Frau A. Priewe, a.priewe@kids-ev-bernburg.de
über die Teamleitung Frau Nicole Perner, n.perner@kids-ev-bernburg.de
über das Büro in der Fischergasse 23, 06406 Bernburg
unter 03471 / 6269982 oder per E-Mail: ambulantehilfen@kids-ev-bernburg.de